Dingliches Recht – einfach erklärt, Jura & auf Englisch

Dingliches Recht – Das Dingliche Recht bestimmt die Zuordnung von Dingen im Hinblick auf Besitz und Eigentum. Das Eigentum eines Grundstücks oder einer Immobilie ist ein dingliches Recht. Einfach erklärt bedeutet das, dass zum Beispiel der Besitz ihres Hauses durch die Grundbucheintragung zu ihrem allgemeingültigem Recht wird. Man nennt dies dann, das Recht zum Besitz und es gehört zu den grundsätzlichen Gesetzen von Jura.  Im Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die Rechte zum Besitz an Sachen geregelt.  Hier werden die Rechtsbeziehungen von Sachen zu Personen und dinglichen Rechte geregelt. Dingliche Rechte gewähren dem Eigentümer in Deutschland die vollkommene Befugnis über eine Sache. Im englischen nennt sich dieses Recht “right in rem”.

Dingliches Recht im Überblick

  • bestimmt Zuordnung von Dingen, Besitz und Eigentum
  • Eigentum eines Grundstücks oder einer Immobilie ist ein dingliches Recht
  • Recht zum Besitz im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt
  • gewährt Eigentümer vollkommene Befugnis über eine Sache
  • Englisch – “right in rem”

Sehen sie hier ein Video über den größten Faktor des dinglichen Rechtes – das Sachenrecht

https://www.youtube.com/watch?v=K3ybULkqVRI

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