Nießbrauch Definition: Bewegliche Dinge, Grundstücke, Vermögen, Rechte

Nießbrauch – Ein Nießbrauch kann an beweglichen Dingen, Grundstücken, einem Vermögen und einzelnen Rechten gehandhabt werden. Die formelle Inhaberschaft an einem Recht und die Nutzungsmöglichkeit werden unterschieden. Der Nießbraucher hat das Recht auf die Nutzung einer bestimmten Sache, darf diese aber nicht verändern. Das Nießbrauchrecht endet erst mit dem Tod.

Nießbrauch im Überblick

  • Anwendung in beweglichen Dingen, Grundstücken, Vermögen, Rechten
  • Formelle Inhaberschaft an einem Recht und Nutzungsmöglichkeiten unterscheiden sich
  • Nießbraucher hat Recht auf die Nutzung einer Sache, darf diese aber nicht verändern
  • Recht eines Nießbrauchs endet mit dem Tod